Rechtsprechung
LSG Hessen, 11.11.1992 - L 6 Ar 421/92 (A) |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,7557) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 123 VwGO, § 56 Abs 1 AFG
Maßnahme zur beruflichen Rehabilitation - einstweilige Anordnung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
(Maßnahme zur beruflichen Rehabilitation - einstweilige Anordnung)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Maßnahme zur beruflichen Rehabilitation - einstweilige Anordnung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76
Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus LSG Hessen, 11.11.1992 - L 6 Ar 421/92
Über den nach dem Gesetz gebotenen Rechtsschutz hinaus ist in Anwendung des Rechtsgedankens des Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz - GG - anerkannt, daß einstweiliger Rechtsschutz immer dann zu gewähren ist, wenn durch seine Versagung schwere, unzumutbare und anders nicht abwendbaren Nachteile entstehen, die nachträglich auch durch eine günstige Entscheidung zur Hauptsache nicht behoben werden können (vgl. BVerfGE 46, Seite 166 - allgemein anerkannte Auffassung).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2003 - L 7 AL 221/03 Das Hessische LSG verpflichtete auf die Beschwerde des Ast die Ag mit Beschluss vom 11. November 1992 (L 6 Ar 421/92 A) unter anderem, vorläufig die monatlichen Abschlagszahlungen für den Lehrgang an den Maßnahmeträger zu zahlen, hob mit Urteil vom 6. September 1995 (S 6 Ar 793/93) das Urteil des SG Kassel sowie die Bescheide vom 7. Juni 1991 und 21. Januar 1992 auf und verurteilte die Ag, die am 5. August 1991 begonnene Ausbildung zum Beschäftigungs- und Arbeitstherapeuten als Maßnahme der beruflichen Rehabilitation im gesetzlichen Umfang zu fördern.